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10.12.2009Beleidigungen im Straßenverkehr
Die Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmer kann teuer werden
Der Fahrer des weißen PKWs nimmt Ihnen die Vorfahrt, der rote Kleinwagen drängelt sich an Ihnen vorbei in die Parklücke und der Sportwagen hinter Ihnen fährt so dicht auf, dass Sie ganz unsicher werden – auf Deutschlands Straßen gibt es Tag für Tag Situationen, in denen es Ihnen nach Fluchen und Schimpfen zumute ist. Mit der Beleidigung Ihres Gegenübers sollten Sie als Autofahrer aber vorsichtig sein, denn, wenn es zu einer Anzeige kommt, kann es ganz schön teuer werden. Beleidigungen und absichtliche Kränkungen sind laut Gesetz eine Straftat, die mit Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Kommt es nach einer Anzeige wegen Beleidigung zu einer Verurteilung, ist neben einer Strafe auch eine Eintragung im Flensburger Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes fällig – Beleidigungen haben fünf Punkte in der berühmten Verkehrssünderkartei zur Folge. Wie hoch die Geldstrafe ist, hängt davon ab, was Sie verdienen, wen Sie mit einer Beleidigung bedacht haben und was Sie gesagt beziehungsweise getan haben
Die Beleidigung eines Polizisten oder einer Politesse wird streng verfolgt
Polizisten und Politessen sind, zumindest wenn sie gerade Strafzettel und Knöllchen verteilen, nicht sehr beliebt. Oft müssen sie sich im beruflichen Alltag einen Vogel zeigen lassen, dem ausgestreckten Mittelfinger entgegen sehen oder verbale Beleidigungen ertragen. Wer sich gegenüber Polizisten, Politessen und der Hilfspolizei nicht zügeln kann, kommt um eine Anzeige wegen Beleidigung meist nicht herum. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie hier nicht nur eine Person, sondern auch einen Vertreter des Staates beleidigen – das ist kein Kavaliersdelikt. Dabei ist es egal, ob Sie direkt oder indirekt beleidigen. Ob Sie den Vertreter des Staates mit „Arschloch“ betiteln oder lediglich sagen „gerne würde ich Sie Arschloch nennen“, ist egal – beides wird von Gerichten als Beleidigung angesehen. Zu einer Anzeige kann es auch kommen, wenn Sie Ihr Missfallen über eine Videoüberwachung des Straßenverkehrs kund tun, indem Sie den Mittelfinger oder einen Vogel zeigen, der Beamte aber vor Ort ist. Auch diese Geste kann als Beleidigung zur Anzeige gebracht werden.
So teuer können Beleidigungen im Straßenverkehr werden
Wie hoch eine Geldstrafe wegen einer Beleidigung ausfällt, hängt vom Einkommen und von der Situation, in der die Beleidigung passiert ist, ab. Normal sind zehn bis 30 Tagessätze, wobei ein Tagessatz der 30. Teil des Monatsnettogehalts ist. So kann es sein, dass der berühmte Stinkefinger bei einem Verkehrssünder mit 4.000 Euro, bei einem anderen mit 600 Euro geahndet wird. Für Beleidigungen gibt es keinen allgemeingültigen Strafenkatalog, weshalb das Strafmaß variieren kann. Eine im Vergleich günstige Beleidigung im Straßenverkehr ist das Rausstrecken der Zunge – 150 Euro wurde hierfür schon als Strafe verhängt. Generell ist zu sagen, dass eine Beleidigung im Straßenverkehr, weder gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, noch gegenüber der Polizei, nichts verloren hat. Auch wenn man sich einmal ärgert, sollte man doch lieber tief durchatmen und an das Geld denken, das eine kleine Geste oder ein Wort kosten kann. Und wenn im Eifer des Gefechts doch einmal ein bösen Wort heraus rutscht, dann ist eine Entschuldigung die einfachste und höflichste Art, einer Anzeige wegen Beleidigung aus dem Weg zu gehen.





